Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für alle Verträge über Gebäudereinigungsleistungen und verwandte Dienstleistungen, die zwischen der DYM Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Gärtnerstraße 36, 63450 Hanau (nachfolgend "Auftragnehmer" oder "DYM") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Wo Regelungen explizit nur für Verbraucher (B2C) oder nur für Unternehmer (B2B) gelten, wird dies im Text deutlich hervorgehoben.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DYM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar.
(2) Mit dem Absenden einer Anfrage (über Formulare, Preisrechner, E-Mail oder telefonisch) gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungs- bzw. Werkvertrages ab. Eine ggf. versendete automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn DYM das Angebot des Auftraggebers durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung (in Textform) annimmt oder mit der tatsächlichen Erbringung der Leistung beginnt.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen sach- und fachgerecht sowie nach dem aktuellen Stand der Reinigungstechnik auszuführen.
(2) Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem individuell erstellten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind (z. B. Entrümpelungen, Extremverschmutzungen), sind nicht vertraglich geschuldet und können gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern sie auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird unmittelbar nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung fällig. Soweit auf der Rechnung nicht anders angegeben, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DYM anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mitarbeitern von DYM zum vereinbarten Termin freien, ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren.
(2) Zur Leistungserbringung notwendige Ressourcen wie kaltes und warmes Wasser, Strom sowie ausreichende Beleuchtung sind vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten empfindliche Gegenstände (z.B. antike Möbel, nicht wasserfeste Böden) zu kennzeichnen und die Mitarbeiter ausdrücklich auf besondere Risiken hinzuweisen.
§ 7 Termine, Zugang und Durchführung
(1) Vereinbarte Ausführungszeiten sind verbindlich. Kann DYM aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. verschlossene Tür, fehlender Strom), die Leistung nicht erbringen, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug.
(2) DYM ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, es sei denn, dies ist dem Auftraggeber unzumutbar.
§ 8 Stornierung und Terminänderung
(1) Eine Stornierung oder Terminverschiebung durch den Auftraggeber ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin kostenfrei möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei DYM während der regulären Geschäftszeiten.
(2) Bei einer späteren Absage oder im Falle des Nicht-Antreffens zum vereinbarten Reinigungstermin behält sich DYM vor, eine angemessene Ausfallpauschale von 50 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass DYM kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von dieser Stornierungsregelung unberührt.
§ 9 Reklamationen, Mitwirkung (24-Stunden-Regel) und Nachbesserung
(1) Um eine zügige Überprüfung und Behebung etwaiger Mängel zu gewährleisten, hat der Auftraggeber eine vertragliche Mitwirkungspflicht (Obliegenheit): Erkennbare Beanstandungen an der Reinigungsleistung sollen DYM möglichst zeitnah, idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten, unter genauer Beschreibung gemeldet werden.
(2) B2C (Verbraucher): Eine verspätete Meldung durch einen Verbraucher führt nicht zum Verlust seiner gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. DYM weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Reinigung der Beweis erschwert wird, dass ein gerügter Zustand (z. B. Schmutz) auf einer mangelhaften Leistung von DYM und nicht auf einer zwischenzeitlichen vertragsgemäßen Abnutzung oder Einwirkung Dritter beruht.
(3) B2B (Unternehmer): Für Unternehmer gilt § 377 HGB analog. Die erbrachte Leistung ist unverzüglich nach Abschluss zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten, schriftlich oder in Textform zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht und genehmigt.
(4) Im Falle einer berechtigten Reklamation ist DYM grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung (Nachbesserung) innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
(5) Eine Reklamation berechtigt nicht zur pauschalen Verweigerung der Zahlung der gesamten Rechnung. Etwaige Einbehalte durch den Auftraggeber müssen stets in einem angemessenen Verhältnis zum behaupteten Mangel stehen (in der Regel maximal in Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten).
§ 10 Schadensmeldungen
(1) Schäden am Inventar oder am Gebäude, die im Rahmen der Reinigungsarbeiten durch DYM verursacht wurden, sind unverzüglich nach Feststellung zu melden.
(2) Zur reibungslosen Abwicklung über die Betriebshaftpflichtversicherung sollen Schadensmeldungen aussagekräftig dokumentiert (z. B. durch Fotos) eingereicht werden.
§ 11 Haftung
(1) DYM haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DYM bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen haftet DYM bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) DYM verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. Euro.
(4) Eine Haftung für Schäden, die auf mangelhafte Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen zurückzuführen sind (z.B. Kratzer durch fehlende Schutzbeschichtungen, sich lösende Tapeten), ist ausgeschlossen, sofern DYM den Mangel vorab nicht erkennen konnte.
§ 12 Zahlungsverzug
(1) Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist DYM berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern (5 %-Punkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher, 9 %-Punkte für Unternehmer).
(2) Für Mahnungen nach Eintritt des Verzugs kann DYM eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung erheben. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Für Unternehmer gilt die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Internet, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn DYM die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch DYM verliert.
(3) Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem er ausdrücklich den Beginn der Ausführung während der Widerrufsfrist verlangt hat, so hat er DYM einen angemessenen Betrag (Wertersatz) zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht.
(4) Die detaillierte Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden sich unter: /widerruf.
§ 14 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (Abos)
(1) Wurde ein laufender Reinigungsvertrag (z. B. wöchentliche oder monatliche Reinigung) ohne Mindestlaufzeit geschlossen, ist dieser mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündbar, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 15 Kommunikation und Reklamationskanal
(1) Um eine rechtssichere, nachvollziehbare Dokumentation und schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir darum, vertragsrelevante Erklärungen, insbesondere Reklamationen und Schadensmeldungen, zentral über unsere Reklamations-E-Mail einzureichen: reklamation@dymservice.de.
(2) Kommunikationskanäle wie WhatsApp dienen in erster Linie der kurzfristigen Terminabstimmung. Eine Reklamation per WhatsApp ist zur Fristwahrung grundsätzlich möglich, jedoch behält sich DYM vor, zur strukturierten Bearbeitung zusätzliche Unterlagen (Formulare, hochauflösende Fotos per Mail) anzufordern.
§ 16 Beweismittel und Rufschädigung
(1) DYM wertet bei Reklamationen eingereichte Beweismittel (z. B. Fotos) zur Sachverhaltsaufklärung aus.
(2) Sollte der Verdacht bestehen, dass eingereichte Beweismittel bewusst manipuliert (z. B. durch Bildbearbeitung, KI-generierte Bilder) oder grob aus dem Zusammenhang gerissen wurden, um unberechtigte Ansprüche durchzusetzen, behält sich DYM vor, die Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(3) DYM respektiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und Kundenbewertungen. Die Veröffentlichung nachweislich unwahrer Tatsachenbehauptungen (Verleumdung, üble Nachrede) oder strafbarer Schmähkritik im Internet wird jedoch konsequent anwaltlich zur Unterlassung aufgefordert.
§ 17 Datenschutz und Speicherung von Reklamationsdaten
(1) DYM verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
(2) Bei Reklamationen und Schadensmeldungen übermittelte Daten (inkl. Fotos und Videos) werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung/Nachbesserung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Beweissicherung und Rechtsverteidigung) gespeichert.
(3) Solche Unterlagen werden routinemäßig 6 Monate nach abschließender Klärung der Reklamation gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. steuerrechtliche Pflichten für Gutschriften) entgegenstehen und kein Rechtsstreit oder Versicherungsfall anhängig ist, für den die Daten zu Beweiszwecken aufbewahrt werden müssen.
§ 18 Streitbeilegung
(1) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist DYM weder verpflichtet noch bereit.
§ 19 Anwendbares Recht
Auf Verträge zwischen DYM und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
§ 20 Gerichtsstand
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und DYM der Sitz von DYM (Hanau). Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 21 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
