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Winterdienst Hanau – Sichere Gehwege und Zufahrten auch bei Eis und Schnee

Der Winter bringt Kälte und Schnee – und für Grundstückseigentümer die gesetzliche Pflicht zur Verkehrssicherung. Rutschige Gehwege und vereiste Zufahrten bergen erhebliche Unfallrisiken, für die der Eigentümer haftet. Mit dem professionellen Winterdienst in Hanau von DYM Facility Service übergeben Sie diese Verantwortung an einen zuverlässigen Partner. Wir räumen und streuen pünktlich, vorschriftsmäßig und übernehmen die volle Haftung für die geräumten Flächen.

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Haftpflichtversichert
Winterdienst
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Die gesetzliche Räum- und Streupflicht in Hanau

Als Eigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zuwege zu Ihrem Grundstück bei Schneefall zu räumen und bei Glätte zu streuen. Diese Pflicht gilt in Hanau an Werktagen meist ab 07:00 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 oder 09:00 Uhr bis jeweils 20:00 Uhr abends. Fällt tagsüber kontinuierlich Schnee, muss gegebenenfalls mehrfach geräumt werden. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, riskiert bei Unfällen hohe Schadensersatzforderungen. Unser Winterdienst nimmt Ihnen diese Last komplett ab. Wir überwachen das Wetter rund um die Uhr und rücken bei Frost oder Schneefall automatisch aus – noch bevor der Berufsverkehr einsetzt.

Professionelle Schneeräumung für Zuwege, Parkplätze und Zufahrten

Wir verfügen in Hanau über einen modernen Maschinenpark und die passende Ausrüstung für jede Objektgröße. Kleine Gehwege reinigen wir effizient von Hand oder mit handgeführten Kehrmaschinen. Für große Parkplätze, Ladezonen von Gewerbebetrieben und lange Zufahrten setzen wir Räumfahrzeuge mit Schneeschildern ein. Dabei achten wir darauf, dass der Schnee nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Straßen geschoben wird, sondern lagern ihn fachgerecht auf Ihrem Gelände. So bleibt Ihr Betrieb auch bei starkem Schneefall voll funktionsfähig und für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten sicher erreichbar.

Umweltschonender Streudienst gegen Eis und Glätte

Das Räumen des Schnees ist nur der erste Schritt. Um ein erneutes Einfrieren der Nässe zu verhindern, ist ein fachgerechter Streudienst unerlässlich. Wir verwenden in Hanau primär abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Granulat, um Rutschgefahren sofort zu bannen. Streusalz setzen wir nur in Ausnahmefällen und unter strenger Beachtung der örtlichen Umweltschutzsatzungen ein (z.B. bei Blitzeis oder an Gefahrenstellen wie Treppen). Nach dem Ende der Wintersaison kümmern wir uns selbstverständlich um das Einkehren und die fachgerechte Entsorgung des ausgebrachten Streuguts.

Volle Haftungsübernahme für maximale Sorgenfreiheit

Sicherheit und Vertrauen sind im Winterdienst das wichtigste Gut. Wenn Sie uns mit dem Winterdienst in Hanau beauftragen, geht die gesetzliche Haftung für Personen- und Sachschäden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Flächen auf uns über. Wir dokumentieren jeden Einsatz minutengenau mit Datum, Uhrzeit, Wetterbedingungen und Fotos. Sollte es dennoch zu einem Sturz kommen, sind Sie rechtlich vollständig abgesichert. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro schützt Sie vor jeglichen Ansprüchen. Sie können sich entspannt zurücklehnen.

Ihre Vorteile bei DYM

  • 24/7 Wetterüberwachung und automatischer Einsatz bei Schneefall
  • Komplette vertragliche Haftungsübernahme bei Personen- und Sachschäden
  • Lückenlose digitale Einsatzdokumentation zur rechtlichen Absicherung

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Häufige Fragen

Fragen & Antworten zum Service

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Die Kosten setzen sich in der Regel aus einer monatlichen Bereitschaftspauschale für die Monate November bis März und einer Pauschale pro tatsächlichem Räum- und Streueinsatz zusammen. Fordern Sie ein individuelles Angebot an.
Unser Ziel ist es, dass alle Zuwege vor Beginn des allgemeinen Fußgänger- und Berufsverkehrs (in der Regel bis 07:00 Uhr morgens) sicher geräumt und gestreut sind. Bei anhaltendem Schneefall rücken wir mehrfach täglich aus.
Wir nutzen vorwiegend umweltschonenden Splitt und Sand. Salz verwenden wir nur dort, wo es die Satzung der Stadt Hanau ausdrücklich erlaubt und die Sicherheit es zwingend erfordert (z.B. auf Außentreppen).

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